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Berufsschulpflichterfüller - BPE

Auszug aus dem "Merkblatt zur Berufsschulpflicht des Landesamtes für Schule und Bildung, Standort Leipzig, Referat Berufsbildende Schulen"

"... Die Schulpflicht gliedert sich in die Pflicht zum Besuch einer allgemeinbildenden Schule (Vollzeitschulpflicht) und die Pflicht zum Besuch der Berufsschule (Berufsschulpflicht). Die Vollzeitschulpflicht dauert neun Schuljahre; die Berufsschulpflicht dauert in der Regel drei Schuljahre.

Die Sorgeberechtigten sind für die Anmeldung ihrer berufsschulpflichtigen Kinder, die in keinem Ausbildungsverhältnis stehen, verantwortlich. Sie bewerben sich entsprechend ihrer individuellen Voraussetzungen für einen Bildungsgang oder melden sich zur Erfüllung der Berufsschulpflicht in der Regel an der Berufsschule ihres Hauptwohnsitzes (in der Stadt Leipzig in der Regel in Wohnortnähe, in den Landkreisen am nächstgelegenen BSZ) an. Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis werden in Fachklassen integriert oder in eigenständigen Klassen unterrichtet.


Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleiterin/der Schulleiter. ...."

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